Schulung und Workshop zum neuen EU-Datenschutzrecht nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen BDSG

von Rechtsanwalt David Seiler im Meistersaal der Handwerkskammer Cottbus

Am 25.05.2018 wird nach einer zweijährigen Übergangszeit die EU-Datenschutzgrundverordnung (abgekürzt DSGVO) wirksam. Parallel tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Gerade auch durch den aktuelle Facebook-Datenskandal (Stichwort: Datenanalyse-Firma Cambridge Analytica) und die dadurch verstärkte mediale Aufmerksamkeit auf das Thema Datenschutzrecht und hier insbesondere das neue, EU-weit geltende Datenschutzrecht ab dem 25.05.2018 hat der Datenschutz und dessen Umsetzung in die betriebliche Praxis noch mehr Beachtung gefunden. Dabei wird auch von interessierter Seite Panik gemacht mit der Bußgeldhöhe von 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Jahresgesamtumsatzes, Art. 83 DSGVO.

Auch wenn 99% der politischen Debatten zur DSGVO am Beispiel von Google, Facebook, Amazon etc. geführt wird, so betreffen doch 99% der praktischen Anwendungsfälle nicht Google, Facebook etc. sondern alle großen und kleinen Unternehmen, einschließlich aller Handwerksbetriebe. Das war in der Vergangenheit schon nicht grundlegend anders, nur ist jetzt die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, der Kunden, der Vertragspartner und nicht zu letzt der Mitarbeiter in diesem Bereich deutlich gestiegen.

Um darüber aufzuklären, warum das Thema Datenschutzrecht für Betrieb jetzt wichtig ist und immer wichtiger werden wird, um zu sensibilisieren aber auch Muster und Lösungsmöglichkeiten für einen 8-Punkte-Umsetzungsplan anzuzeigen und die lähmende und verunsichernde Angst zu nehmen, veranstalte die Handwerkskammer Cottbus nach einer ersten Schulung am 13.03.2018 eine weitere Schulung & Workshop zum neuen Datenschutzrecht mit Rechtsanwalt David Seiler als Dozent am

03.04.2018 von 9 – 16.00 Uhr im Meistersaal der Handwerkskammer

Aufgrund der großen Nachfrage wird am

04.05.2018 von 9 – 16 Uhr und am

29.06.2018 von 9 – 16 Uhr jeweils ein weiterer Schulungstermin angeboten.

Die Schulung kann direkt auf der Seite der Handwerkskammer gebucht werden (Anmeldung und Buchung).

Inhalt der EU-DSGVO Schulung

Die Veranstaltung ist dreigeteilt: Der erste Block schildert anhand von Fällen aus der Rechtsprechung die praktische Bedeutung des Datenschutzrechts für die Unternehmensleitung und die Mitarbeiter, stellt die Sanktionen vor, ordnet diese aber auch praktischer Sicht ein und stellt den betrieblichen Gesamtkontext des Datenschutzes dar. Ein Fragebogen einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Fragebogen aus Bayern zum Stand der Umsetzung der DSGVO, Fragebogen aus Niedersachsen zur DSGVO-Umsetzung zum Selbst-Check) verdeutlicht, was die Behörden alles von Unternehmen abfrage können.

Im zweiten Block werden die Hintergründe der DSGVO und die Entwicklung des Datenschutzrechts erläutert, um auf die Grundprinzipen des Datenschutzrechts und die neuen Anforderungen an eine Datenschutzorgansiation darzustellen. Stichworte sind u.a. Braucht man einen Datenschutzbeauftragten und muss man auch ohne Datenschutzbeauftragten das Datenschutzrecht beachten? Wer ist für die Einhaltung des Datenschutzrechts verantwortlich? Worüber müssen die Mitarbeiter und Kunden informiert werden, Art. 13 DSGVO? Was ist in einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung alles zu regeln und wann ist ein AVV-Vertrag notwendig, Art. 28 DSGVO? Wie sieht ein Verarbeitungsverzeichnis aus, Art. 30 DSGVO? Was sind technisch-organisatorische Maßnahmen, Art. 32 DSGVO? etc.

Im dritten Block wird ein 8-Punkte-Umsetzungsplan vorgestellt. Anhang von verschiedenen Mustern für die einzelnen Punkte wird eine Orientierung zur praktischen Umsetzung der DSGVO im Betrieb gegeben.

Die Teilnehmer erhalten die Vortragsfolien in elektronischer Form sowie eine Liste mit Quellen und Links zu Gesetzestexten, Aufsichtsbehörden und zu Muster-Dokumenten.

David Seiler, Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter

steht Unternehmen, Datenschutzbeauftragten, Betriebsraten aber auch Rechtsabteilung und Rechtsanwälten bei Fragen zum Datenschutzrecht beratend zur Seite