Meine Rechtsgebiete

Datenschutzrecht, BDSG, DSGVO, Privacy Law, Auftragsdatenverarbeitung, Bußgeld, technische und organisatorische Maßnahmen, Rechtsanwalt David Seiler, Cottbus, Leipzig, Dresden, Berlin, Brandenburg

Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht betrifft die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten, also Informationen über natürliche Personen (lebende Menschen), erhoben, verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden dürfen. Unternehmen müssen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und zudem datenschutzrechtliche Bestimmungen in anderen Gesetzen, z.B. im Sozialgesetzbuch (SGB) oder Kreditwesengesetz (KWG) beachten. Teilweise ergibt sich auch aus Gesetzen die Pflicht, bestimmte Daten zu verarbeiten und für eine bestimmte Zeit aufzubewahren. Eine gute Datenschutzorganisation Ihnen hilft dabei, hohe Bußgelder und Imageschäden zu vermeiden. Gerne berate ich Sie im Datenschutzrecht.

IT-Sicherheitsrecht ist Bestandteil des Datenschutzrecht, betrifft aber auch den Schutz anderer, nicht personenbezogener Daten, z.B. in Unternehmen, die zur „kritischen Infrastruktur“ gehören. Rechtsanwalt David Seiler ist Lehrbeauftragter für IT Security Law an der B-TU Cottbus / Senftenberg

Rechtsanwalt David Seiler, Fotorecht, BIldnisrecht, Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Cottbus, Berlin, Leipzig, Dresden, Brandenburg

Fotorecht

Sie sind Fotograf und Ihre Fotos wurden im Internet geklaut, also Ihre Urheberrechte verletzt und Sie wollen Unterlassung und Schadensersatz fordern? Sie wollen als Verlag, Werbeagentur oder sonstiger „Verwerter“ Fotos nutzen und benötigen einen Lizenzvertrag oder Sie wollen die erforderlichen Fotorechte, Urheberrechte, Recht am eigenen Bild bzw. Bildnisrecht geklärt wissen? Als Bildagentur benötigen Sie Lizenzverträge zum Einkauf und Verkauf von Fotorechten? Sie benötigen ein Model-Release? Sie haben versehentlich Foto ohne die erforderlichen Rechte verwendet und eine Abmahnung erhalten, die Ihnen überzogen weit und hoch vorkommt? Kommen Sie zu uns und lassen sich durch RA David Seiler beraten.

Internetrecht

Unternehmen, die sich im Internet bewegen, Informationen, Produkte und Dienstleistungen auf Webseiten anbieten, in sozialen Medien bewerben, Apps veröffentlichen oder E-Commerce betreiben haben zahlreiche verschiedene rechtliche Anforderungen zu beachten, vom Impressum über Datenschutzbestimmungen, Regelungen zum Fernabsatz und Verbraucherschutz, Lizenzrechte für Content sowie Werberecht und Zahlungsverkehrsfragen. RA David Seiler, Mitautor des Buches „Internet-Recht im Unternehmen“, berät Sie zu Fragen des Internetrechts.

IT-Recht

Informationstechnologie-Recht oder kurz IT-Recht stellt die Bezeichnung für einen Oberbegriff rund um Software, Computer, Internet- und Datenschutzrecht darf. In diesem Bereich blickt Rechtsanwalt David Seiler auf mehr als 20 Jahre Berufserfahrung zurück. Er hat große und kleinere IT-Projekte rechtlich begleitet, im Bereich IT-Beschaffung und Vertragsmanagement gearbeitet und Fachabteilungen, Unternehmenssicherheit- und Datenschutzabteilungen rechtlich beraten.

Von Februar bis Mai 2017 hat RA David Seiler erfolgreich an dem Lehrgangs Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) teilgenommen, zu dem auch das Thema Datenschutzrecht gehört.

Der Fachanwaltslehrgang umfasst insbesondere folgende Inhalte:

  1. Technische und organisatorische Grundlagen
    Schutz des geistigen Eigentums, vertragsrechtliche Grundlagen,
    Erstellung von Software
    Überlassung von Software, Software as a Service; Cloud Computing
    Pflege von Software, Escrow Vereinbarungen und IT in der Insolvenz
  1. Standardklauseln
    Hardwareverträge; Verbraucherverträge
    IT-Projekte
    Outsourcing, Vetrieb von Software
  1. Verantwortung für Inhalte, Domain-Namen, Providerverträge
    Schutz des geistigen Eigentums, Datenbankrecht
    Grundlagen E-Commerce
    Besondere Vertriebsformen, Apps und Social Media
  1. Recht des Datenschutzes, Datenschutz bei Telemedien und E-Commerce
    Grenzüberschreitende Datenverarbeitung
    Sicherheit der Informationstechnologien, Technische Grundlagen, Recht der elektronischen Signaturen, Berufsspezifische Regelungen, VPN und WAN
  1. Technische Grundlagen, regulatorischer Rahmen, Frequenzzuordnung, Rufnummern
    Entgelt und AGB-Regulierung, Besonderer Kundenschutz
    Internationale Bezüge einschließlich IPR: Kollisionsrecht, Rechtswahl
    Kartellrechtliche Bezüge
    Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien, EVB-IT
  1. Spezifisches Strafrecht im Bereich der Informationstechnologie
    Verfahrensarten, Sachvortrag in Softwareprozessen
    Beweis, Internationales Zivilverfahrensrecht

Bei Fragen zum IT-Recht wenden Sie sich gerne an Rechtsanwalt David Seiler

Markenrecht

Sie haben sich eine originelle Bezeichnung für Ihr Geschäft, Ihre Firma, eine Ware, ein Produkt oder eine Dienstleistung ausgedacht und wollen eine entsprechende Webseite registrieren oder in sonstiger Form Werbung treiben? Dann sollten Sie sich markenrechtlich beraten lassen. Ein Domain Name sollte durch eine Marke abgesichert werden. Investitionen in Werbung sollte markenrechtlich abgesichert werden. Es ist zu klären, ob Sie die Kennzeichnung nutzen können, ohne ältere Markenrechte zu verletzen (Kollisionsprüfung). Zudem ist es empfehlenswert sich durch Eintragung einer Marke rechtlich abzusichern. Dazu muss geprüft werden, ob die Bezeichnung überhaupt eintragungsfähig ist, sich also von andere Marken unterscheidet und originell genug ist oder einen Begriff blockieren würden, den auch andere nutzen können müssen (Freihaltebedürfnis). Mit einem Markenrecht können Sie gegen Verletzung Ihrer Markenrechte durch Widersprüche gegen andere Markenanmeldungen oder Abmahnungen gegen unberechtigte Verwendung durch Konkurrenten vorgehen.

Lassen Sie sich im Markenrecht durch Rechtsanwalt David Seiler beraten.

Datenschutzrecht, Datenschutzprüfung - Safe Harbor-Entscheidung des EuGH, Datenübermittlung USA, BDSG, DSGVO, Bußgeld, Datenschutzaufsicht, Rechtsanwalt David Seiler, Cottbus, Berlin, Dresden, Leipzig, Brandenburg

Tourismusrecht

Tourismus ist eine der Zukunftsbranchen unserer Region. Hier möchten wir mit einem umfassenden Beratungsangebot unter dem Stichwort Tourismusrecht unterstützen. Wir verstehen darunter den Beratungsbedarf der Touristikunternehmen vom Internet- , Reise-, Marken-, Werbe- und Datenschutzrecht, über Arbeitsund Mietrecht bis hin zum öffentlichen Recht, z.B. Gaststättenrecht, Ruhezeiten, Außenbestuhlung etc..

Urheberrecht, Abmahnung, Schadensersatz, Unterlassungserklärung, Rechtsanwalt David Seiler, Cottbus, Berlin, Brandenburg, Leipzig, Dresden

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt Ihre kreativen Schöpfungen, Ihr geistiges Eigentum, z.B. Texte, Musik, Fotografien, Kunstwerke, Filme und Videos. Sie können gegen unberechtigte Nutzungen (Content-Klau) vorgehen, Abmahnungen aussprechen, Unterlassung und Schadensersatz fordern. Sie haben eine Vermarktungschance und benötigen einen Lizenzvertrag? Lassen Sie sich urheberrechtlich beraten und kontaktieren Rechtsanwalt David Seiler.

Wettbewerbsrecht – Werberecht

Sie möchten den Absatz Ihrer Waren oder Dienstleistungen fördern und Ihre Produkte bewerben? Sie haben eine originelle Werbeidee für eine Marketingmaßnahme oder eine Werbeanzeige? Dann sollten Sie diese werberechtlich überprüfen lassen, um nicht gegen eine im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb – UWG (UWG) verbotene Reklamehandlung zu verstoßen. Ihr ärgster Konkurrent bzw. Mitbewerber oder auch Wettbewerber hat eine sehr erfolgreiche Werbemaßnahme angestoßen, die Sie für unwahr oder irreführend halten und Sie wollen dagegen vorgehen (Abmahnung)?

Sprechen Sie mich an und fragen Rechtsanwalt David Seiler nach Beratung und Unterstützung im Wettbewerbsrecht.

Zahlungsverkehrsrecht / Kreditkartenrecht

Banken entwickeln neue Zahlungsverkehrsprodukte, insbesondere Apps und mobile Zahlverfahren und müssen ihre bisherigen Produkte neuen rechtlichen Regelungen anpassen, z.B. Zahlungsdiensterecht, SEPA oder MIF-VO (Interbanken-Entgeltverordnung).

Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung als Banksyndikus berät Rechtsanwalt David Seiler hierbei insbesondere Banken zum Kreditkartenrecht, angefangen beim Lizenzvertrag, über den Prozessingvertrag bis zu den Endkundenbedinungen.