Rechtsanwalt Urheberrecht, Fotorecht, Bildnisrecht Cottbus

Urheberrecht

Das Urheberrecht wird als das Eigentumsrecht des digitalen Zeitalters bezeichnet. Aufgrund der Digitalisierung und des Internets hat das Urheberrecht als das Schutzrecht des geistigen Eigentums für

  • Texte (Sprachwerke),
  • Fotos (Lichtbilder und Lichtbildwerke),
  • Filme,
  • Musik,
  • Kunstwerke,
  • Software (Computerprogramme)

etc. sehr stark an praktischer Bedeutung gewonnen.Für die IT-, Internet- und die Content-Industrie (Content = Inhalte wie Fotos, Texte, Filme, Musik, Computerspiele etc.) ist das Urheberrecht die zentrale Rechtsmaterie.

  • Wie ist mein Content geschützt?
  • Wie lizenziere ich meinen Content (Erstellung von Lizenzverträgen)?
  • Wie gehe ich gegen Urheberrechtsverletzungen vor (Abmahnung, Klage)?

sind dabei die wesentlichen praktischen Fragen, bei denen wir Sie unterstützen.

Fotorecht

Der Teil des Urheberrechts, der sich mit Fotografien beschäftigt wird zusammen mit dem Recht am eigenen Bild (Personenfotos) und den anderen für Fotografen und Nutzern von Fotos wichtigen Rechtsfragen als Fotorecht bezeichnet.

Bildnisrecht

Das Bildnisrecht, auch Recht am eigenen Bild genannt, betrifft die Fragen:

  • Ob und unter welchen Voraussetzungen dürfen Fotografien, Videoaufnahmen oder sonstige Abbildungen, auf denen Personen zu erkennen sind, veröffentlicht werden?
  • Wann ist eine Einwilligung (Model Release) erforderlich?
  • Wann greifen gesetzliche Ausnahmen von dem Einwilligungserfordernis?
  • Welche Rechtsfolgen (Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch, Auskunftsanspruch, Schmerzensgeldanspruch) können bei einer Rechtsverletzung entstehen bzw. wie kann man sich gegen unberechtigte oder überzogenen Ansprüche wehren oder noch besser, wie kann man nach Möglichkeit Rechtsverletzungen vermeiden.

Denn Vorbeugen mit entsprechender Rechtskenntnis ist besser als klagen oder verklagt werden – neudeutsch wird dieser Ansatz Compliance (Einhalten von Rechtsregeln) genannt.

Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Urheberrecht und Fotorecht

Rechtsanwalt David Seiler, der selbst nebenberuflich fotografiert, hat zahlreiche Vorträge zum Fotorecht gehalten und Aufsätze geschrieben, war 17  Jahre Mitglied im Verwaltungsrat der VG Bild-Kunst – der urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaft, und ist Mitglied in einer großen Fotografenorganisation. Er ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Urheberrecht, Fotorecht inkl. Datenschutzrecht und Bildnisrecht / Recht am eigenen Bild.