Rechtsanwalt Zahlungsverkehrsrecht Cottbus
Banken entwickeln neue Zahlungsverkehrsprodukte, insbesondere Apps und mobile Zahlverfahren und müssen ihre bisherigen Produkte neuen rechtlichen Regelungen anpassen, z.B. Zahlungsdiensterecht, SEPA oder MIF-VO (Interbanken-Entgeltverordnung) – PSD II.
Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung als Banksyndikus berät Rechtsanwalt David Seiler hierbei insbesondere Banken zum Kreditkartenrecht, angefangen beim Lizenzvertrag, über den Prozessingvertrag bis zu den Endkundenbedinungen.