Mein Rechtsberatungsangebot
Beratung im Datenschutzrecht, Internetrecht und IT-Recht, Fotorecht inkl. Recht am eigenen Bild, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
Mein Name ist David Seiler, ich bin Rechtsanwalt, Autor, Dozent und Lehrbeauftragter. Ich berate und vertrete insbesondere Unternehmen und Unternehmer/-innen schwerpunktmäßig aus den Branchen Finanzwesen (Banken, Bankenverbände), Urheber-/Content- und Internet-Industrie, Fotografie, und Gesundheits-/Medizinbereich, aber auch Verbände und Datenschutzbeauftragte sowie Betriebsräte im Datenschutzrecht und IT-Recht. Die von mir mitbegründete Firma dpc Data Protection Consulting GmbH berät zu Datenschutzfragen auch im technisch-organisatorischen Bereich und stellt externe Datenschutzbeauftragte.
Das Ziel meiner Beratung ist es, vor dem Hintergrund IT-technischer Kenntnisse und mit ökonomischem Verständnis eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung mit praktikablen Prozessen in Zusammenarbeit mit den Mandanten zu erreichen, die den vielfältigen rechtlichen und unternehmerischen Anforderungen gerecht wird.
Schwerpunkt der Beratung ist dabei die vorbeugende, außergerichtliche Beratung frei nach dem Motto „besser eine Vorsorgeuntersuchung als eine Not-OP“. Hierzu gehört insbesondere die Prüfung und Beratung von und bei Geschäftsideen, Produkten und deren rechtliche bzw. vertragliche Dokumentation, die rechtliche Begleitung von komplexen (IT-)Projekten, die Prüfung, Überarbeitung, Verhandlung und auch Erstellung von AGB und Verträgen (z.B. IT-Verträge, Datenschutzverträge wie AVV etc.) sowie sonstigen rechtlichen Texten. Ich unterstütze Verbände bei der Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene durch Stellungnahmen zu den Regelungsvorhaben und Erläuterungen für die Verbandsmitglieder. Unternehmen begleitet ich zudem bei der Umsetzung von Gesetzesänderungen und durch Rechtsgutachten.
Ich verfügt über rund 26 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt, davon rund 18 Jahre als Unternehmensjurist (Syndikusanwalt). Als Autor habe ich zahlreiche juristische Fachbeiträge (siehe unten unter Publikationen) veröffentlicht. In meinen Rechtsgebieten halte ich Vorträge, Seminare, Work-Shops und Inhouse-Schulungen und bin Lehrbeauftragter an der btu – Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg für die Themen Datenschutzrecht und IT-Sicherheitsrecht.
Die Kenntnisse und Erfahrungen im Urheberrecht und im Datenschutzrecht sind wesentliche Säulen der Beratung im IT- und Internetrecht. Zum Internetrecht gehören aber auch noch die Themen Wettbewerbs- und Markenrecht / Domain-Name-Recht, Zahlungsverkehrsrecht und E-Commerce-Recht, in denen ich ebenfalls berate.
Ich freue mich auf spannende Fälle, rechtliche Herausforderungen, Denksportaufgaben und eine vertrauensvolle, längerfristige Zusammenarbeite. Sprechen Sie mich gerne an. Nähere Infos zu meiner Person und meinem Beratungsangebot finden auf den Unterseiten.

Ihr Rechtsanwalt aus Cottbus – bundesweit
Das Datenschutzrecht betrifft die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten, also Informationen über natürliche Personen, erhoben, verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden dürfen. Unternehmen müssen die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und zudem datenschutzrechtliche Bestimmungen in anderen Gesetzen, z.B. bei Webseiten im Telemediengesetz (TMG) beachten. Teilweise ergibt sich auch aus Gesetzen die Pflicht bestimmte Daten zu verarbeiten und für eine bestimmte Zeit aufzubewahren. Eine guten Datenschutzorganisation hilft Bußgelder und Imageschäden zu vermeiden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
IT-Recht, oder auch Recht der Informationstechnologie ist ein zusammenfassender Begriff für alle Rechtsfragen rund um Computer, Hardware, Software, Internet, Apps, In- und Outsourcing, Werk- und Dienst-Verträge, Wartungs- und Pflegeverträge, Urheberrecht als Recht am Content, Markenrecht am Domain Namen, Datenschutzrecht, etc. In diesen Bereichen blicke ich auf über 20 Jahre Berufserfahrung zurück, die ich im Frühjahr 2017 in einem Fachanwaltslehrgang IT-Recht aufgefrischt und vertieft habe. Mit diesem Know-How stehe ich insbesondere Firmen gerne beratend zur Seite.
Zahlungsdienstleister entwickeln neue Zahlungsverkehrsprodukte, Apps und mobile Zahlverfahren. Sie müssen ihre Produkte neuen rechtlichen Regelungen anpassen, z.B. Zahlungsdiensterecht, PSD (Payment Services Directive), SEPA (Single Euro Payments Area), MIF-VO (Interbanken-Entgeltverordnung) und MaSI (Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen).
Unternehmen bieten Informationen und Leistungen auf Webseiten an, bewerben diese in sozialen Medien, veröffentlichen Apps oder betreiben E-Commerce. Sie haben dabei zahlreiche verschiedene rechtliche Anforderungen zu beachten, z.B. Impressum, Datenschutz, Regelungen zum Fernabsatz und Verbraucherschutz, Lizenzrechte für Content, Werberecht, Zahlungsverkehrsrecht etc..
Sie haben eine originelle Werbeidee? Dann sollten Sie diese werberechtlich überprüfen lassen, um nicht gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen. Unwahre oder irreführende Werbung könnte abgemahnt werden. Sie haben einen originellen Namen entwickelt und wollen einen entsprechenden Domain Namen registrieren oder in sonstiger Form Werbung treiben? Dann sollten Sie sich markenrechtlich beraten lassen.
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