Vortrag zu rechtlichen Fragen beim Umgang mit Patientendaten und Datenschutz in der Arztpraxis

Rechtsanwalt David Seiler und externer Datenschutzbeauftragter hält im Rahmen einer Schulung für Mitarbeiter von Arztpraxen einen Vortrag zum Umgang mit Patientendaten und Datenschutz in der Arztpraxis.
Anmeldungen sind noch möglich bei MVZ Labor Leipzig, Frau Elke Klauß, Telefon: 0341 – 6565 175, E-Mail: e.klauss@labor-leipzig.de
  • Wann: am  Mittwoch den 28.09.2016
  • Uhrzeit: um 15:00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr
  • Wo: im MVZ Labor Dr. Reising-Ackermann und Kollegen, Strümpellstr. 40, 04289 Leipzig – Schulungsraum 4. Etage
  • Veranstalter: MVZ Labor Dr. Reising-Ackermann und Kollegen

Schulung für Mitarbeiter von Arztpraxen zu Grundlagen und aktuellen Fällen zur ärztlichen Schweigepflicht und zum Datenschutzrecht in der Arztpraxis unter anderem mit folgenden Themen:

  • Wieso ist das Thema wichtig?
  • Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
  • Welche Auskünfte dürfen Praxismitarbeiter überhaupt gegenüber Patienten und Leistungsträgern geben – in der Praxis, am Telefon, per E-Mail oder Post?
  • Wie ist mit Patientenakten und der Praxis-IT im Hinblick auf Datenschutz und Schweigepflicht praktisch umzugehen?
  • Themenschwerpunkte
  • Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht / Berufsgeheimnis: Grundbegriffe und Bedeutung in der Arztpraxis
  • aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
  • Fallbeispiele aus der Prüfungspraxis der Datenschutzaufsichtsbehörden und Lehren daraus für die Praxis:
    do´s and don´ts 
  • Fotos von Mitarbeiter und Patienten
  • Organisation im Empfangsbereich
  • Datenschutz bei Laborauftrag – Einwilligung oder nicht?
  • Facebook und WhatsApp
  • Datenschutzverstoß bei Werbung/Marketingmaßnahmen

Die Stiftung Warentest hat im Test-Heft 3-2016 einige datenschutzrechtliche Aspekte in einige Arztpraxis getestet und kam zu keinem guten Ergebnis. Sie titelte daher: “ Plaudertasche in vielen Praxen„. Die Datenschutzaufsichtebehörden berichten über verstärkte Prüfungstätigkeit im Gesundheitswesen, teilweisen mit Fragebögen, aber auch mit Vor-Ort-Prüfungen. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass Ärzte im Alltag mit Gesundheitsdaten umgehen, die als besonders schätzenswert und sensibel eingestuft werden, besteht noch in vielen Bereich ein erheblicher Nachbesserungsbedarf, so die Datenschutzaufsicht. Die Landesdatenschutzaufsicht in Brandenburg betont in ihrem Tätigkeitsbericht 2012/2013 S. 164, dass der Fortbildungsbedarf beim Datenschutz und der IT-Sicherheit sehr hoch ist. Wichtig ist die Sensibilisieren der Mitarbeiter. Dies ist einerseits natürlich im Interesse der Patienten wichtig, aber auch weil hohe Bußgelder und eine Strafbarkeit gegeben ist.

Referent: Rechtsanwalt David Seiler ist externer Datenschutzbeauftragter und berät Unternehmen insbesondere aus dem Finanz- und Gesundheitssektor unter anderem zu datenschutzrechtlichen Fragen.