Weiterer Vortrag, Seminar und Schulung zur DSGVO

Die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, ist seit über 2 Jahren in Kraft und seit dem 25.05.2018 zusammen mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz  (BDSG) anzuwenden. Das zweite Datenschutzanpassungsgesetz mit den Anpassungen zahlreicher Bundesgesetze liegt im Entwurf vor. In den Medien gibt es zahlreiche Beispiele von Reaktionen auf die DSGVO, die wohl im Wesentlichen aus Angst und Unsicherheit herrühren und dem Datenschutz und dem Ansehen der EU abträglich sind. So freue ich mich, dass ich in einigen weiteren Vorträgen, Seminaren und Schulungen in verschiedenen Bereichen mehr Licht ins Dunkel des Dateschutzdschungels bringen kann.

Für Kurzentschlossenes besteht die Möglichkeit an der Veranstaltung

Digitalisierung und Datenschutz im Unternehmen

des Kompetenzzentrums Cottbus Mittelstand 4.0 am Dienstag 21.08.2018 von 13.30 – 18.00 Uhr teilzunehmen. Die Veranstaltung findet statt bei:

Im Technologiepark 25, 15236 Frankfurt (Oder)

Das Konsortium des Kompetenzzentrums besteht aus der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus – Senftenberg (BTU C-S) als Konsortialführer und zentrale Anlaufstelle, der Technischen Hochschule Wildau (TH Wildau), der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE), dem IHP – GmbH Leibnitz-Institut für innovative Mikroelektronik Frankfurt (Oder) sowie der IHK Cottbus, als Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaften der Industrie- und Handelskammern in Brandenburg.

Mein Vortrag mit dem Titel

„DSGVO, IT-Sicherheit und Bußgeldvermeidung“
beschäftigt sich mit dem Anforderungen der DSGVO an die IT-Sicherheit auch mit Bezug auf die Kriterien zur Bemessung der Bußgeldhöhe, aber auch mit Dokumentations- und Informationspflichten sowie den Pflichten zur Meldung von Datenpannen gegenüber der jeweils zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde und den betroffenen Personen.

Für Mitglieder der Handwerkskammer Cottbus gibt es noch zwei Möglichkeiten für diejenigen, die die bisherigen Schulungen verpasst haben, sich mit den Anforderungen der DSGVO und deren Umsetzungsmöglichkeiten in Handwerksbetrieben näher vertraut zu machen:

Schulung und Workshop zu neuen Datenschutzanforderungen

Veranstalter ist die Handwerkskammer Cottbus – geplante Termine jeweils von 9 – 16.00 Uhr am

18.09.2018 und 05.10.2018

Schulungsinhalte sind insbesondere:

①Die DSGVO – was, warum – was droht – und was nicht?
②DSGVO + BDSG neu- was ändert sich?
③Datenschutzbeauftragter, ja, nein, intern, extern
④Verpflichtung von Mitarbeitern u. Auftragsverarbeiter auf Datenschutz + § 203 StGB – Berufsgeheimnis, ärztliche Schweigepflicht
⑤Informations- und Transparenzpflichten
⑥Webseiten-Datenschutzhinweise
⑦Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Art. 30 DSGVO inkl. tech/org.Maßnahmen (toM)
⑧Auftragsverarbeitung AVV, Art. 28 DSGVO
⑨Datenschutzfolgenabschätzung – DSFA Art. 35 DSGVO
⑩Meldepflicht nach Datenpannen, Art. 33, 34 DSGVO
11FAQ / Fragen / Diskussion

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Praktische Hinweise für Psychotherapeuten

am 22.11.2018 in der Schinkenhalle in Potsdam vom 17.30 – 21.30 Uhr

Veranstalter OPK | Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung haben Praxisinhaber erweiterte Informationspflichten gegenüber ihren Patienten in der Praxis, Mitarbeiter, Besuchern ihrer Homepage und sonstigen Kontaktpersonen. Patienten müssen darüber informiert werden, wie die Praxis personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder speichert. In dieser Veranstaltung werden die wichtigsten Informationen rund um die Datenschutzgrundverordnung thematisiert und Hinweise zur Umsetzung gegeben.

 

Datenschutzbeauftragte/r in Arztpraxen und ärztlich geleiteten Einrichtungen

Fortbildungsveranstaltung der Akademie für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer Brandenburg in Potsdam am 06. und 07.12.2018 – wobei ich den ersten Tag referieren werden und den zweiten Tage mit Vorträgen zur IT-Sicherheit einleite und abmoderiere.

Inhalt u.a.

Grundprinzipien Datenschutzrecht, Besonderheiten Gesundheitsdatenschutz, strafrechtliches Berufsgeheimnis; DSGVO und Musterdokumente 

David Seiler, Rechtsanwalt