Die Google-Bildersuche – diesmal in ihrer neuen Form – ist wieder Thema auf dem CEPIC-Kongress vom 14. – 17.06.2017 in Berlin. CEPIC ist der Europäische Dachverband der Bildindustrie.

Seminar I von 09.30 bis 10.30 Uhr
Google in Deutschland: Gerichtsprozesse und Verhandlungen

(Seminarsprache: Deutsch)

„Nach der Implementierung der neuen Google-Bildersuche hat der Bundesverband Professioneller Bildanbieter (BVPA) eine Initiative gegen die neuen Features der Google-Bildsuche eingeleitet und die Verhandlungen mit Google vorangebracht. Mathias Jahn, Geschäftsstellenleiter des BVPA, fasst die Initiative und die Verhandlungen mit Google zusammen. David Seiler, Justiziar des BVPA informiert über die rechtlichen Aspekte und die Herausforderungen auf deutscher und europäischer Ebene. Als Rechtsberater des deutschen Verbands für Fotojournalisten (Freelens) berichtet Dirk Feldmann über zwei Gerichtsprozesse gegen Google in Deutschland: die erste Klage gegen die neue Bildersuche auf Smartphones wurde im September abgewiesen und eine neue Klage wurde im März 2017 eingereicht.“

Die Google-Bildersuche ist seit nun rund 10 Jahren stark umstritten, da sie einerseits den Bildanbietern wie Fotografen und Bildagenturen ermöglicht, auch über ihr eigentliches Produkt, die Fotos, gefunden zu werden und nicht nur über Schlagworte und damit Werbeeinnahmen auf ihren Seiten zu generieren, aber auch Fotoaufträge zu erhalten und Fotolizenzen zu verkaufen. Auf der anderen Seite ermöglicht die Imagesuche aber auch Bilddieben leicht an das gewünschte Bildmaterial zu kommen und umgekehrt können Fotografen und sonstige Inhaber an Fotorechten selbst oder über Bildsuchanbieter nach Verletzungen ihrer Fotorechte suchen. Die aktuelle Google-Bildersuche erleichtert die Piraterie, indem sie die gefundenen Fotos in Großbildansicht darstellen und das Herunterladen per rechter Maustaste gestatten. Das Layout der Großbildansicht enthält nur den zaghaften Hinweis darauf, dass die Bilder eventuell urheberrechtlich geschützt sein könnten, wodurch das Regel-Ausnahmeverhältnis auf den Kopf gestellt wird, da die angezeigten Fotos im Regelfall rechtlich geschützt sind. Auch durch den fehlenden Urhebervermerk und den Teilenbutton wird den Nutzern der Eindruck vermittelt, dass sie diese Funktionen nutzen dürften.

Rechtsanwalt David Seiler wird als Redner an dem Kongress teilnehmen und dankt CEPIC für die Einladung.