Vortrag zu rechtlichen Fragen beim Umgang mit Patientendaten und Datenschutz in der Arztpraxis

Im Rahmen einer Schulung für Ärzte hält Rechtsanwalt David Seiler und externer Datenschutzbeauftragter einen Vortrag zum Umgang mit Patientendaten und Datenschutz in der Arztpraxis.
Anmeldungen sind noch möglich bei MVZ Gemeinschaftslabor Cottbus, E-Mail: fortbildung@labor-cottbus.de
Kontakt siehe Schulungsprogramm
  • Wann: am  Mittwoch den 14.09.2016
  • Uhrzeit: ca .20.00 Uhr
  • Veranstaltungsort
    Radisson Blu Hotel Cottbus
    Vetschauer Str. 12
    03048 Cottbus (direkt gegenüber des Hauptbahnhofs)
  • Veranstalter: Gemeinschaftslabor Cottbus

Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung des Labor Cottbus zum Thema Gerinnung – nicht nur für Fachleute – hält nach dem Vortrag von Prof. Dr. rer. nat. Christian Götting zum Thema „Laborbudget: Mythen und Fakten“ RA David Seiler einen Impulsvortrag zum Datenschutzrecht. Der Vortrag richtet sich an Ärzte und Praxisinhaber. Der Vortrag dient der Sensibilisieren für das Thema.

  • Wieso ist das Thema wichtig?
  • Welche Sanktionen drohen bei Verstößen? 
  • Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht / Berufsgeheimnis: Grundbegriffe und Bedeutung in der Arztpraxis
  • aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
  • Fallbeispiele aus der Prüfungspraxis der Datenschutzaufsichtsbehörden und Lehren daraus für die Praxis:
    do´s and don´ts 
  • Fotos von Mitarbeiter und Patienten
  • Datenschutz bei Laborauftrag – Einwilligung oder nicht?
  • Datenschutzverstoß bei Werbung/Marketingmaßnahmen

Im Test-Heft 3-2016 hat die Stiftung Warentest einige datenschutzrechtliche Aspekte in Arztpraxen getestet und kam zu einem sehr durchmischten Ergebnis. Sie titelte daher: “ Plaudertasche in vielen Praxen„. Auch die durch derartige Artikel gestiegene Aufmerksamkeit der Patienten führt zu vermehrten Anzeigen bei Datenschutzaufsichtsbehören, Dies hat eine   verstärkte Prüfungstätigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden im Gesundheitswesen zur Folge. Die Prüfungen erfolgen teilweisen mit Fragebögen, aber auch mit Prüfungen vor Ort. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass Ärzte und ihrer Mitarbeiter im Alltag mit Gesundheitsdaten umgehen, die als besonders schützenswert und sensibel eingestuft werden, besteht  in vielen Bereich noch ein erheblicher Nachbesserungsbedarf, so die Datenschutzaufsicht. Die Landesdatenschutzaufsicht in Brandenburg betont in ihrem Tätigkeitsbericht 2012/2013 S. 164, dass der Fortbildungsbedarf im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit sehr groß ist. Selbe den Verantwortlichen (den Praxisinhabern) fehlt oft die erforderliche Grundkenntnis. Datenschutz in der Arztpraxis ist primär im Interesse der Patienten wichtig, aber auch weil hohe Bußgelder drohen und sogar eine Strafbarkeit gegeben ist.

ReferentRechtsanwalt David Seiler ist externer Datenschutzbeauftragter und berät Unternehmen insbesondere aus dem Finanz- und Gesundheitssektor unter anderem zu datenschutzrechtlichen Fragen.