Informationen zu den Kosten und der Form der Rechtsberatung

Niemand soll aus Angst vor unbezahlbar hohen Anwaltskosten von einem Gang zum Anwalt abgehalten werden. § 34, Abs.1, S. 2 und S. 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) begrenzen daher die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung für Verbraucher auf max. 190,00 EUR netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer = 226,10 Euro für einen ersten mündlichen Rat und 250,00 EUR netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer = 297,50 Euro für ein schriftliches Gutachten.

§ 9 RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – regelt, dass der Rechtsanwalt einen angemessenen Vorschuss für die voraussichtlichen Gebühren verlangen kann. Bei neuen Mandanten, insbesondere bei telefonischer Erstberatung, werde ich nach Eingang des Vorschusses tätig.

Grundsätzlich richten sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit nach dem RVG und dem Vergütungsverzeichnis (VV). Die dort festgeschriebenen Sätze sind im gerichtlichen Verfahren für die anwaltlichen Gebühren zwingend, wenn nicht mit dem Rechtsanwalt höhere Gebühren vereinbart werden.

Im außergerichtlichen Bereich kann ich mit Ihnen alternativ auch Stundensätze oder – sofern sich der Arbeitsaufwand und das Risiko abschätzen lässt – auch Pauschalen vereinbaren.  Das RVG sieht vor, dass ein Anwalt für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung) oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll, § 34 Abs. 1 S. 1 RVG.

Die gesetzlichen Gebühren für Anwälte und das Gericht richten sich im Regelfall nach dem Wert der Sache, über die gestritten wird (Streitwert). Wie hoch die Kosten für Ihren Anwalt, den Gegenanwalt und die Gerichtskosten sein können (Prozesskostenrisiko) können Sie durch Eingabe des Streitwertes in einem Prozesskostenrechner abschätzen.

Fragen zur Berechnung des Gegenstandswertes beantworte ich Ihnen gern im Vorfeld einer Mandatierung.
Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat die Grundfragen zur anwaltlichen Vergütung in einem Erklärvideo veranschaulicht.

Grundsätzlich sind E-Mails, die ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen (Verschlüsselung) über Internet verschickt werden nicht verschlüsselt und damit nicht vertraulich. Sofern Sie mit mir per E-Mail ohne zusätzliche Absicherung der Vertraulichkeit kommunizieren, gehe ich davon aus, dass Sie sich dieses technischen Umstandes und der damit verbundenen Risiken bewusst sind und mir gestatten, Ihnen ebenfalls per einfacher E-Mail zu antworten, vgl. § 2 Abs. 2 S. 4 BORA. Allerdings sind heutzutage E-Mails zumindest zwischen deutschen E-Mail-Providern auf den Transportweg verschlüsselt (TLS-Verschlüsselung).

Basis-Verschlüsselung zwischen E-Mail-Providern

Ich lege allerdings sehr viel Wert auf die Vertraulichkeit auch in der Mandantenkommunikation per E-Mail. Deshalb habe ich einen deutsche E-Mail-Provider gewählt, mit ihm einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen und ihn zur Verschwiegenheit nach § 203 StGB (Berufsgeheimnis) verpflichtet.

Mein Provider bietet Ihnen automatisch über Ihren E-Mail-Provider eine abgesicherte E-Mail-Kommunikation an. Mein Provider baut dazu die E-Mail-Kommunikation mit Ihnen auf zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen auf. Die Sicherheit hängt dabei davon ab, ob auch Ihr E-Mail-Provider Ihnen die selben Sicherheitsmaßnahmen anbietet. Unter https://dane.sys4.de können Sie testen, ob Ihr E-Mail-Provider die aktuellen Sicherheitsstandards einsetzt. Sollten Sie Zweifel daran haben, können wir alternative Absicherungsmaßnahmen besprechen, z.B. die nachstehend genannte PGP-E-Mail-Verschlüsselung (End-zu-End-Verschlüsselung) oder die Nutzung meiner OwnCloud (s.u.). Zu den bei meinem Provider eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen schreibt dieser:

„Als Sicherungsmaßnahmen für die E-Mail-Kommunikation wurde DNSSEC (zur Funktionsweise siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Domain_Name_System_Security_Extensions ) implementiert. Zudem wurde 2015 DANE (siehe zur Funktionsweise: https://de.wikipedia.org/wiki/DNS-based_Authentication_of_Named_Entities ) eingeführt, der nächste konsequente Schritt zu mehr Sicherheit. Das DANE-Netzwerkprotokoll (DNS-based Authentification of Named Entities) erweitert das im E-Mail-Verkehr häufig eingesetzte SSL/TLS-Transportprotokoll um eine zusätzliche Absicherung. Zertifikate werden unmittelbar mit speziellen DNS-Einträgen (TLSA-RR) einer Domain verknüpft und über DNSSEC gesichert. Damit wird sichergestellt, dass ein Zertifikat zwischenzeitlich nicht ausgetauscht wurde und die Echtheit bestätigt werden kann. Mailserver, die DANE unterstützen, können nun untereinander verschlüsselte Verbindungen erzwingen. Die Sicherheit beim Transport von E-Mails wird damit signifikant erhöht.“

PGP-E-Mail-Verschlüsselung

Eine bessere und daher zu empfehlende Verschlüsselung (Kryptographie) der Datenübertragung ist mit asymmetrischer Verschlüsselung nach dem Austausch öffentlicher Schlüssel möglich. Ich stelle Ihnen gerne hier meinen öffentlichen PGP-Schlüssel zur Verfügung (PGP: Pretty Good Privacy).

Sie können diesen Schlüssel verwenden, um Nachrichten an mich zu verschlüsseln.

Damit Sie sicher kommunizieren können, müssen Sie eine OpenPGP Software auf Ihrem Computer installieren. Hier eine Liste möglicher Lösungen für verschiedene Betriebssysteme:

Bitte importieren Sie den öffentlichen Schlüssel in Ihre lokale OpenPGP Schlüsselverwaltung, um damit eine Nachricht an mich zu verschlüsseln.

Ich freue mich auf eine sichere Kommunikation mit Ihnen.

Elektronische Ordner in meiner Own- bzw. NextCloud

Für den Austausch größerer Dateien und die Ablage und den gemeinsamen Zugriff auf Dokumente eines Vorgangs kann ich Ihnen einen OwnCloud-oder auch eine Next-Cloud Ordner zur Verfügung stellen. Der OwnCloud Server läuft dabei auf Hardware in meiner Kanzlei, damit ich keine externe Cloud-Dienste in Anspruch nehmen muss. Der Next-Cloud Ordner wird bei einem deutschen Hostingprovider betrieben und betreut, mit dem ich eine Vertrag zur Auftragsverarbeitung und Berufsgeheimnisverpflichtung abgeschlossen haben.

Auf der Seite www.gesetze-im-internet.de finden Sie die von der Firma Juris im Auftrag des Bundesjustizministeriums bereitgestellte Gesetzessammlung, in der Sie die meisten und wichtigsten Gesetze kostenfrei abrufen können. Es gibt zwar noch zahlreiche andere Fundstellen für Gesetze im Internet. Ich halten diese jedoch für eine der zuverlässigsten Quellen. Ebenfalls gut, mit Verweisen auf Urteile und Besprechungen ist die Seite https://dejure.org, die jedoch anders als die Seite von Juris Werbeeinblendungen beinhaltet.

Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) lassen sich unter online im Volltext recherchieren.

Ich biete Rechtsberatung vorzugsweise per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz an, um meinen Mandanten einen bequemen, zeitgemäßen Service ohne Anreisezeit und -kosten anzubieten. Präsenztermine sind nach langjähriger Erfahrung in den von mir betreuten Rechtsgebieten in der Regeln nicht erforderlich. Die E-Mail Verschlüsselung kann per Transport- oder End-zu-Ende-Verschlüsselung erfolgen. Videokonferenzen können über ein von Ihnen gewähltes Tool erfolgen oder von mir über einen deutschen Anbieten mit dem ich einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen haben, erfolgen.